Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für pyrotechnische Dienstleistungen der Firma Pyrotechnik Ruf
Stand: 19.01.2023

Inhaber:                              Tim Ruf
Unternehmenssitz:         Überlingerstraße 11, 88696 Owingen
Telefon:                               0179 / 4165088
E-Mail:                                info@3d-pyro.de
Homepage:                        www.3d-pyro.de
USt-IdNr.:                           DE322224192

1.    Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Pyrotechnik Ruf – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
  2. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor, sofern diese schriftlich vom Dienstleister anerkannt worden sind.

2.    Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist die Dienstleistung der Dienstleistungsfirma Pyrotechnik Ruf zum Abbrennen eines Feuerwerks. Dazu gehören Beratung, Ortsbesichtigung, Genehmigung, Vorbereitung, Aufbau, Abbrennen, Aufräumen und Entsorgen.

3.    Zustandekommen des Vertrages

  1. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber (z.B.: durch zahlen des fälligen Betrags oder schriftliche Mitteilung) und die Auftragsbestätigung des Dienstleisters (per E-Mail, per Post oder akzeptieren der Bezahlung) zustande.      

4.    Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

  1. Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel:
    • Eine Beratung zu Art um Umfang des Feuerwerks
    • Eine eventuell erforderliche Ortsbesichtigung
    • Die Genehmigung des Feuerwerks durch die zuständigen Behörden
    • Die erforderliche Vorbereitung wie Planung und evtl. Programmierung des Feuerwerks
    • Den Aufbau des Feuerwerks am Abbrennort am Abbrenntag
    • Das Abbrennen des Feuerwerks
    • Das Aufräumen und einsammeln der groben Reste des Feuerwerks
    • Die Entsorgung der Überreste
  2. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
  3. Beratungen und Vorgespräche, sowie eine gegebenenfalls erforderliche Ortsbesichtigung, erfolgen bis zum Abschluss eines Auftrages kostenfrei. Ob eine Ortsbesichtigung erforderlich ist, entscheidet der Dienstleister. Der Dienstleister behält sich vor, die Art und Größe der Effekte als auch die Reihenfolge der Effekte den Witterungsverhältnissen und örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
  4. Erforderliche Änderungen, Absage oder Abbruch des Feuerwerks aus Sicherheitsgründen, dürfen durch den Dienstleister auch kurzfristig und ohne Einverständnis des Auftraggebers vorgenommen werden.
  5. Der Dienstleister ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Haftpflichtversichert.
  6. Der Dienstleister zeigt das Feuerwerk bei den zuständigen Behörden an, die Kosten von ca. 50€ für die Anzeige sind im Angebot enthalten.
  7. Sollten die Anzeigegebühren höher als üblich ausfallen oder zusätzliche Kosten durch Auflagen der zuständigen Behörde entstehen für Beispielsweise Absperrung von Straße, aufstellen von Verkehrszeichen oder Brandschutz durch die örtliche Feuerwehr, wird der Dienstleister den Auftraggeber darüber informieren und die Übernahme der zusätzlichen Kosten vereinbaren, wenn das Feuerwerk dennoch stattfinden soll.
  8. Durch ungünstige Wetterbedingungen wie beispielsweise Nebel, Regen, Schnee oder Wind kann die Sicht auf das Feuerwerk behindert werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt aufgrund solcher Beeinträchtigungen eine Preisminderung zu verlangen oder sonstiges Einzubehalten.
  9. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
  10. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

5.    Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die im Angebot enthaltenen Preise sind Endpreise und enthalten gem. § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer.
  2. Wenn nicht anders vereinbart werden nach Vertragsabschluss sofort 100% des Auftragswertes fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
  3. Möglichkeiten der Bezahlung: Bar oder Überweisung
  4. Der Auftrag kann bis 60 Tage vor dem Abbrenntermin kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung von weniger als 60 Tagen vor dem Abbrenntermin werden 25% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei Stornierung von weniger als 30 Tagen vor dem Abbrenntermin werden 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei Stornierung am Abbrenntag werden 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
    Eventuelle Zusatzkosten durch erhöhte behördliche Gebühren nach Kapitel 4, Absatz 7, werden davon nicht berührt und unabhängig in Rechnung gestellt, sofern diese angefallen sind.
  5. Bei Stornierung wird der gegebenenfalls offene Betrag binnen 14 Tagen zurückgezahlt.

6.    Haftung

  1. Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
  2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (6.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.    Gerichtsstand

  1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht und deutsche Sprache.
  2. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Unternehmenssitz.

8.    Abtretungs- und Verpfändungsverbot

  1. Ansprüche oder Rechte des Auftraggebers gegen den Dienstleister dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

9.    Salvatorische Klausel

  1. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

Für 3D-Druck Dienstleistungen der Firma Pyrotechnik Ruf           
Stand: 20.08.2020

Inhaber:                              Tim Ruf
Unternehmenssitz:         Überlingerstraße 11, 88696 Owingen
Telefon:                               0179 / 4165088
E-Mail:                                info@3d-pyro.de
Homepage:                        www.3d-pyro.de
USt-IdNr.:                           DE322224192

1.    Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Pyrotechnik Ruf – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
  2. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor, sofern diese schriftlich vom Dienstleister anerkannt worden sind.

2.    Vertragsgegenstand

  1. Die Dienstleistung der Dienstleistungsfirma Pyrotechnik Ruf zum entwerfen und/oder drucken von Modellen auf einem 3D-Drucker. Dazu gehören Beratung, Konzeption, Modellierung, Detailierung, Vorbereitung, Drucken, Nachbearbeitung und Versand.
  2. Die Nutzungsbedingungen 3D gedruckter Modelle.

3.    Zustandekommen des Vertrages

  1. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen schriftliche (per E-Mail oder per Post) Annahme durch den Dienstleister zustande.         

4.    Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

  1. Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel:
    • Eine Beratung zum geplanten 3D-Druck Vorhaben
    • Der Entwurf eines Konzeptes
    • Das Erstellen eines groben 3D-Modells
    • Die Detailierung des 3D-Modells
    • Die Vorbereitungen zum Drucken
    • Das Drucken des Modells
    • Die Nachbearbeitung des ausgedruckten Modells
    • Der Versand des ausgedruckten Modells
  2. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
  3. Beratungen und Vorgespräche, erfolgen bis zum Abschluss eines Auftrages kostenfrei.
  4. 3D gedruckte Modelle können in unterschiedlichen Qualitäten gedruckt werden. Je nachdem ob die Modelle einzeln gedruckt werden oder mehrere Modelle gleichzeitig, ob eine dickere oder dünnere Schichtstärke gewählt wird und noch weitere Faktoren. Dies hat entscheidend Einfluss auf den Arbeitsaufwand und die Druckdauer. Wenn nicht anders Vereinbart, wird immer von der wirtschaftlichsten Herstellungsmethode ausgegangen, mit allen Konsequenzen für die Beschaffenheit des fertigen Modells.
  5. Alle vom Dienstleister 3D gedruckten Modelle, dienen nur als Ausstellungstücke und dürfen zu keinem technischen oder anderweitigen Zweck in irgendeiner Weise verwendet werden. Wird ein vom Dienstleister 3D gedrucktes Modell zu einem technischen oder anderweitigen Zweck als die Ausstellung verwendet schließt der Dienstleister jegliche Haftung für Schäden aus.
  6. Schäden am 3D gedruckten Modell, die auf nicht sachgemäße Verwendung hindeuten, können nicht reklamiert werden.
  7. An 3D gedruckten Modellen können technisch oder Design bedingt scharfe Kanten oder Spitzen vorkommen, dies muss beim Umgang berücksichtigt werden. Der Dienstleister ist nicht für Schäden haftbar die hierdurch entstehen.
  8. Wenn Sie möchten, dass wir mit Ihrem Auftrag noch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, senden Sie uns bitte dazu folgende Benachrichtigung an info@3d-pyro.de: „Ich verlange ausdrücklich und stimme gleichzeitig zu, dass Sie mit der in Auftrag gegebenen Dienstleistung, Rechnungs-Nr.: [bitte einfügen], vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Ich weiß, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Vertrages erlischt.“
  9. Die Ware kann nach terminlicher Absprache in der Überlingerstraße 11, 88696 Owingen abgeholt werden. Versand ist nach Absprache möglich.
  10. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
  11. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

5.    Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die im Angebot enthaltenen Preise sind Endpreise und enthalten gem. § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer.
  2. Wenn nicht anders vereinbart werden nach Vertragsabschluss sofort 100% des Auftragswertes fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Die Dienstleistung wird jedoch erst nach vollständiger Zahlung erbracht. Zu beachten ist auch Kapitel 4, Absatz 8.
  3. Der Auftraggeber kann die Rechnung per PayPal, Überweisung oder Bar vor Ort begleichen.
  4. Versandkosten sind nicht enthalten, Gebühren für Zahlungsdienstleistungen können anfallen.

6.    Haftung

  1. Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
  2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (6.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.    Gerichtsstand

  1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht und deutsche Sprache.
  2. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Unternehmenssitz.

8.    Abtretungs- und Verpfändungsverbot

  1. Ansprüche oder Rechte des Auftraggebers gegen den Dienstleister dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

9.    Salvatorische Klausel

  1. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.